Die Witwe eines privaten Anlegers hat vor dem OLG einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 40.000 Euro erstritten. Die Stadtsparkasse Düsseldorf hatte ihren Mann dazu gebracht, im Alter von 84 Jahren einen Schiffsfond mit langer Laufzeit zu investieren. Die Aufklärung hierüber sei unzureichend gewesen, entschied das Gericht.
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