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Auch wenn der Anleger keinen "Papierkram" will: BGH verpflichtet Bank zur Aufklärung

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Den Prospekt mit Informationen über sein Investment will ein Anleger nicht haben – er sei "zu dick und zu schwer" und nur "Papierkram". Die Bank muss aber trotzdem über die Risiken aufklären, entschied der BGH.


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