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Gesetzgeber will Anlegerschutz beim Delisting regeln: Frosta ist für alle da – aber nicht mehr lange

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Aus Regierungskreisen verlautet, dass die große Koalition die Lücke schließen will, die der BGH mit der Frosta-Entscheidung beim Rückzug einer AG von der Börse geschaffen hat. Tim Drygala begrüßt das geplante Mehr an Anlegerschutz, zumal die empirischen Grundlagen des BGH-Beschlusses widerlegt worden seien. Angesichts der Delisting-Welle plädiert er für eine pragmatische Korrektur.

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